Als Autofahrer, der über 25 Jahre alt ist, ist der Töff-Führerschein also eine relativ kurze Sache: Lernfahrausweis beantragen, Grundkurs besuchen, Prüfung ablegen. So ist’s eben allerdings nur noch 2020. Glücklicherweise gibt’s allerdings einige Übergangsbestimmungen. So muss lediglich der Lernfahrausweis bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden, Grundschulung und Prüfung können auch 2021 absolviert werden. Und das ist denn auch die wichtigste Message aus diesem Artikel: Wer noch vom Direkteinstieg profitieren möchte, muss seinen Lernfahrausweis zwingend vor dem 31.12.2020 beantragen.
So geht’s ab 2021
Denn ab 2021 wird das erwerben eines unbeschränkten Töff-Ausweises ein wenig komplizierter.
Und zwar so:
Kategorie AM
Ab 15 Jahren; Kleinmotorräder, Fahrzeuge bis 50 ccm oder 4 kW (5,5 PS), max. 45 km/h;
• 12 Std. Grundschulung für Einsteiger
• praktische Fahrprüfung
• Inhaber Kat. B (Auto): Grundschulung, prüfungsfrei
Kategorie A1
Neuab 16 Jahren; Motorräder & Roller bis 125 ccm, max. 11 kW (15 PS);
• 12 Std. Grundschulung für Einsteiger
• praktische Fahrprüfung
• Inhaber Kat. B (Auto): Grundschulung, prüfungsfrei
Kategorie A2 (A-beschränkt)
Ab 18 Jahren, wie bisher; Motorräder & Roller bis max. 35 kW (48 PS);
• 12 Std. Grundschulung für Einsteiger
• praktische Fahrprüfung
Kategorie A (unbeschränkt)
Ab 20 Jahren, wie bisher; Motorräder & Roller mit mehr als 35 kW (48 PS);
• NEU: zwingend 2 Jahre Fahrpraxis Kategorie A2 mit Prüfung
• praktische Fahrprüfung
Die 12-stündige praktische Grundschulung muss – egal für welche Kategorie – nur einmal absolviert werden. Wer ab 2021 den grossen Führerschein will, muss hingegen zwei praktische Prüfungen ablegen, einmal für die Kategorie A2 und (frühestens) zwei Jahre später für die Kategorie A.
Quelle: moto.ch
